Bei Arbeitnehmern wird die zu entrichtende Einkommensteuer bereits durch den Lohnsteuerabzug einbehalten. In die Lohn- steuertabelle ist ein Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro eingearbeitet. Sind die tatsächlichen Kosten höher, können diese höheren Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Welche Werbungskosten können abgezogen werden?
  • Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Beruflich veranlasste Reisekosten
  • Berufliche Kosten einer doppelten Haushaltsführung
  • Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
  • Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Steuerberatungskosten, beruflich bedingte Umzugskosten und weitere beruflich bedingte Kosten

Um sicher zu sein, dass auch tatsächlich alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie routiniert und professionell.

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